Möblierte Wohnungen Lemberger
AGBs und Hausordnung
1. Vertragsschluss
Der Mietvertag über die Wohnung / das Appartement kommt verbindlich zustande durch die Annahme der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anfrage und die Reservierung der Wohnung durch den Vermieter. Dem Vermieter steht es frei, die Anmietung schriftlich zu bestätigen. Die Wohnung / das Appartement wird dem Mieter für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohn- und Urlaubszwecke oder als Unterkunft während geschäftlichem Aufenthalt vermietet und darf nur mit der im vereinbarten maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, WLAN und Endreinigung) enthalten, vorausgesetzt wird der normale Gebrauch der Mietsache. Wurde eine Anzahlung bzw. Kaution vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung bzw. 1. Miete ist spätestens bei Mietbeginn zu leisten.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 600 Euro. Die Kaution ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe soll ein Termin vereinbart werden. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt übergeben.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mind. jedoch 100,00 €) Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% danach und bei Nichterscheinen 80 %. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, wenn es ihm möglich ist und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung für Mietobjekte wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, Zigarettenkippen, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die angemietete Wohnung bereit zu halten, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
10. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11. Hausordnung
Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung / Apartment ist untersagt. Hierfür dürfen ausschließlich ein vom Eigentümer zugewiesener Platz genutzt werden. Für Feuchtigkeitsschäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, ist der Verursacher haftbar. Alle Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Abendruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Keine Lebensmittelreste in die Abflüsse werfen und den Müll bitte trennen, wie vorgegeben. Sollte es erforderlich sein, dass der Müll nachträglich vom Vermieter noch umsortiert werden muss, fällt pro Sortierung eine Gebühr von 15,- € an. Eine Untervermietung der Mieträume ist ausdrücklich untersagt. Für einen vorübergehenden Übernachtungsbesuch muss die Einwilligung vom Vermieter eingeholt werden und es wird eine Kostenpauschale von 15,- Euro je Tag und Person fällig, die wöchentlich mit dem Vermieter abzurechnen ist.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Mieter sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.